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Zährte: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Vimba vimba · auch Seerüssling

Schonzeit und Mindestmaß für Zährte in 11 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernKeine Schonzeit–überallAnlage Nr. 2.66
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 14
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Mecklenburg-Vorpommern01.05.–31.07.–überall§ 5 Nr. 15
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 43
Sachsen-AnhaltKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 30 cmüberall§ 4 Abs. 1 Nr. 19
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Zährte in: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

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