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Steinkrebs: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Austropotamobius torrentium

Schonzeit und Mindestmaß für Steinkrebs in 8 Bundesländern und an Grenzgewässern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 3.2
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 40
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1
Grenzgewässer Mosel, Sauer, OurGanzjährig geschont–überall§ 7 Abs. 3
Untersee und SeerheinGanzjährig geschont–überall§ 25 Abs. 1

Keine Regel für Steinkrebs in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Hinweise

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