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Steinbeißer: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Cobitis taenia

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 11 Bundesländern und an Grenzgewässern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 2.21
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 12
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Mecklenburg-Vorpommern01.04.–31.07.–überall§ 5 Nr. 13
NiedersachsenGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1
Grenzgewässer Mosel, Sauer, OurGanzjährig geschont–überall§ 7 Abs. 3

Keine Regel für Steinbeißer in: Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

Hinweise

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