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Schneider: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Alburnoides bipunctatus

Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in 12 Bundesländern und an Grenzgewässern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 2.19
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 11
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 36
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 18
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1
Grenzgewässer Mosel, Sauer, OurGanzjährig geschont–überall§ 7 Abs. 3

Keine Regel für Schneider in: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.

Hinweise

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