Startseite Schonzeiten

Schied: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Leuciscus aspius · auch Rapfen

Schonzeit und Mindestmaß für Schied in 12 Bundesländern und an Grenzgewässern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-Württemberg01.03.–31.05.Mindestmaß 40 cmDonau und ihr Gewässersystem§ 1 Abs. 1
Bayern01.03.–30.04.Mindestmaß 40 cmüberallAnlage Nr. 2.46
Berlin01.04.–30.06.Mindestmaß 40 cmüberallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
Brandenburg01.04.–30.06.Mindestmaß 40 cmüberallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 40 cmüberall§ 3 Abs. 2 Nr. 8
HamburgKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenEntnahmefenster 50–70 cmüberallAnlage 1 (zu § 7 Abs. 1)
Mecklenburg-VorpommernKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 35 cmüberall§ 4 Nr. 12
NiedersachsenGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1
NiedersachsenKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 40 cmin Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1
Sachsen01.01.–31.05.Mindestmaß 40 cmüberallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 30
Sachsen-AnhaltKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 40 cmüberall§ 4 Abs. 1 Nr. 15
Schleswig-HolsteinKeine SchonzeitMindestmaß 50 cmüberall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Schied in: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Heute geschont? In der App prüfen

Schonzeiten nach Bundesland