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Nordseeschnäpel: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Coregonus oxyrinchus · auch Wandermaräne, Schnäpel

Schonzeit und Mindestmaß für Nordseeschnäpel in 10 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernGanzjährig geschont–Flussgebiet Elbe/Rhein/WeserAnlage Nr. 2.17
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 8
Mecklenburg-VorpommernGanzjährig geschont–überall§ 3 Nr. 9
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 28
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 21
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1

Keine Regel für Nordseeschnäpel in: Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Thüringen.

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