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Nerfling: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Leuciscus idus · auch Aland

Schonzeit und Mindestmaß für Nerfling in 10 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-Württemberg01.04.–31.05.Mindestmaß 25 cmüberall§ 1 Abs. 1
Bayern01.03.–30.04.Mindestmaß 30 cmüberallAnlage Nr. 2.42
BerlinKeine SchonzeitMindestmaß 30 cmüberallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgKeine SchonzeitMindestmaß 30 cmüberallAnlage zu § 2 Abs. 1
Mecklenburg-VorpommernKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 25 cmüberall§ 4 Nr. 2
Nordrhein-WestfalenKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 25 cmüberall§ 3
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SachsenKeine SchonzeitMindestmaß 20 cmüberallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 3
Schleswig-HolsteinKeine Schonzeit–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Nerfling in: Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt.

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