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Moderlieschen: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Leucaspius delineatus

Schonzeit und Mindestmaß für Moderlieschen in 10 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernKeine Schonzeit–Flussgebiet Elbe/Rhein/WeserAnlage Nr. 2.62
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
Hessen01.05.–30.06.–überall§ 2 Abs. 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 13
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Moderlieschen in: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen.

Hinweise

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