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Meerneunauge: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Petromyzon marinus

Schonzeit und Mindestmaß für Meerneunauge in 12 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernGanzjährig geschont–Flussgebiet Elbe/Rhein/WeserAnlage Nr. 1.4
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 7
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Mecklenburg-VorpommernGanzjährig geschont–überall§ 3 Nr. 7
NiedersachsenGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 12
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1

Keine Regel für Meerneunauge in: Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Thüringen.

Hinweise

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