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Maifisch: Schonzeit und Mindestmaß 2026

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Schonzeit und Mindestmaß für Maifisch in 13 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
Baden-WürttembergGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 2
BayernGanzjährig geschont–Flussgebiet Elbe/Rhein/WeserAnlage Nr. 2.14
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 6
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Mecklenburg-VorpommernGanzjährig geschont–überall§ 3 Nr. 6
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 22
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 10
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1

Keine Regel für Maifisch in: Hamburg, Niedersachsen, Thüringen.

Hinweise

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Schonzeiten nach Bundesland