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Kleine Maräne: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Coregonus albula

Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Maräne in 4 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BerlinKeine SchonzeitMindestmaß 15 cmüberallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgKeine SchonzeitMindestmaß 15 cmüberallAnlage zu § 2 Abs. 1
Sachsen-AnhaltKeine Schonzeit in der Verordnung angegebenMindestmaß 12 cmüberall§ 4 Abs. 1 Nr. 11
Schleswig-HolsteinKeine Schonzeit–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1

Keine Regel für Kleine Maräne in: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen.

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Schonzeiten nach Bundesland