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Große Teichmuschel: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Anodonta cygnea

Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in 10 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 4.5
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 18
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Große Teichmuschel in: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt.

Hinweise

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Schonzeiten nach Bundesland