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Gemeine Teichmuschel: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Anodonta anatina · auch Flache Teichmuschel

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in 8 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 4.3
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 14
Schleswig-HolsteinKeine Schonzeit–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1

Keine Regel für Gemeine Teichmuschel in: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt.

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Schonzeiten nach Bundesland