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Flussperlmuschel: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Margaritifera margaritifera

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in 7 Bundesländern und an Grenzgewässern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernGanzjährig geschont–überallAnlage Nr. 4.2
HessenGanzjährig geschont–überall§ 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 13
ThüringenGanzjährig geschont–überall§ 1 Abs. 1
Grenzgewässer Mosel, Sauer, OurGanzjährig geschont–überall§ 7 Abs. 3

Keine Regel für Flussperlmuschel in: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Hinweise

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Schonzeiten nach Bundesland