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Bachschmerle: Schonzeit und Mindestmaß 2026

Barbatula barbatula · auch Schmerle

Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle in 12 Bundesländern, übertragen aus den Landesfischereiverordnungen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

GebietSchonzeitMaßGilt fürFundstelle
BayernKeine Schonzeit–überallAnlage Nr. 2.53
BerlinGanzjährig geschont–überallAnlage 1 zu § 8 Abs. 1
BrandenburgGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1
BremenGanzjährig geschont–überall§ 2 Nr. 10
Mecklenburg-Vorpommern01.03.–31.05.–überall§ 5 Nr. 3
NiedersachsenGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1
Nordrhein-WestfalenGanzjährig geschont–überall§ 1
Rheinland-PfalzGanzjährig geschont–überall§ 20 Abs. 2
SaarlandGanzjährig geschont–überall§ 5
SachsenGanzjährig geschont–überallAnlage zu § 2 Abs. 1, Nr. 35
Sachsen-AnhaltGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1 Nr. 17
Schleswig-HolsteinGanzjährig geschont–überall§ 2 Abs. 1, Anlage 1

Keine Regel für Bachschmerle in: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Thüringen.

Hinweise

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